Pflichtversicherung
Nach dem Bauernsozialversicherungsgesetz besteht ab folgenden, selbstbewirtschafteten Einheitswerten eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS):
- in der Unfallversicherung ab einem Einheitswert von 150 Euro
- in der Kranken- und Pensionsversicherung ab einem Einheitswert von 1.500 Euro