Förderung der Niederlassung von Junglandwirten 75-01
Die Förderung der Niederlassung von Junglandwirten 75-01 fördert die erstmalige Bewirtschaftungsaufnahme auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, wobei die Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sein dürfen. Als erstmalige Niederlassung gilt die Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Das Kriterium der erstmaligen Bewirtschaftungsaufnahme wird auch durch Pacht eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt.
Nähere Informationen zu dieser Förderung erhalten Sie im Artikel "Förderung der Niederlassung von Junglandwirten 75-01", den Link dazu finden Sie unterhalb dieses Artikels.
Das Kriterium der erstmaligen Bewirtschaftungsaufnahme wird auch durch Pacht eines landwirtschaftlichen Betriebes erfüllt.
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