Grundsätzlich ist zwischen Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen zu unterscheiden.
Pachtvertrag - Versicherungen
Sowohl Verpächter als auch Pächter sollten bei Abschluss eines Pachtvertrages für eine ausreichende Versicherung sorgen und dies gegebenenfalls auch vertraglich festhalten.
Personenversicherung
Zur Personenversicherung zählen die Lebensversicherung, die private Kranken- und die Unfallversicherung.
Sachversicherungen
Diese bieten Schutz für Sachgegenstände bei Feuer, Unwetter, Leitungswasserschäden, Glasbruch, Einbruch oder Diebstahl. Versichert ist vor allem die Beschädigung, Vernichtung, Entwendung.
Vermögensversicherungen
Vermögensversicherungen schützen das Vermögen. Sie übernehmen das finanzielle Risiko in Verbindung mit Rechtsansprüchen oder drohenden Aufwendungen. Dazu zählen unter anderem allgemeine Haftpflichtversicherungen, Kfz-Haftpflichtversicherungen, Rechtsschutzversicherungen.