Begriff Buschenschank
Als Buschenschank wird der buschenschankmäßige Ausschank von Wein und Obstwein, von Trauben- und Obstmost, von Trauben- und Obstsaft sowie von selbstgebrannten geistigen Getränken durch Besitzer von Wein- und Obstgärten, soweit es sich um deren eigene Erzeugnisse handelt, verstanden.
Ein buschenschankmäßiger Ausschank liegt dann vor, wenn ein räumliches Naheverhältnis zwischen den Erzeugungs- und Lagerräumen für den Wein bzw. den Most und den Räumlichkeiten für den Ausschank vorhanden ist. Der Ausschank kann auch auf der Liegenschaft erfolgen, auf der der Wein bzw. das Obst hervorgebracht wurde.
Ein buschenschankmäßiger Ausschank liegt dann vor, wenn ein räumliches Naheverhältnis zwischen den Erzeugungs- und Lagerräumen für den Wein bzw. den Most und den Räumlichkeiten für den Ausschank vorhanden ist. Der Ausschank kann auch auf der Liegenschaft erfolgen, auf der der Wein bzw. das Obst hervorgebracht wurde.