Das Buschenschankbuffet ermöglicht ein breiteres Speisen- und Getränkeanbot. © LVDV Niederösterreich/Lechner |
Zulässige Speisen und Getränke
Im Rahmen des Buschenschankbuffets dürfen zusätzlich zu den Speisen und Getränken, die in einem Buschenschank zulässig sind, Folgendes verabreichet werden:
- Gebratene, gegrillte oder gesottene Würste
- gebratenes oder gegrilltes Fleisch (ausgenommen Innereien) von Rindern und Schweinen
- gegrilltes Geflügel und Fisch
- Pommes Frites
- Fleisch- und Wurstsalate
- Fleisch- und Wurstmayonnaisesalate
- Brotaufstriche
- Belegte Brötchen
- Übliche kalte Beigaben wie Essiggemüse, Mayonnaise, Senf, Kren
- Brot und Gebäck in einfacher Art
- Vorverpackt angeliefertes Speiseeis
- Ausschank von Milchmischgetränken und anderen nichtalkoholischen kalten Getränken und
- Flaschenbier