Das Buschenschankbuffet ermöglicht ein breiteres Speisen- und Getränkeanbot. © LVDV Niederösterreich/Lechner  | 
Zulässige Speisen und Getränke
Im Rahmen des Buschenschankbuffets dürfen zusätzlich zu den Speisen und Getränken, die in einem Buschenschank zulässig sind, Folgendes verabreichet werden:
	
						- Gebratene, gegrillte oder gesottene Würste
 - gebratenes oder gegrilltes Fleisch (ausgenommen Innereien) von Rindern und Schweinen
 - gegrilltes Geflügel und Fisch
 - Pommes Frites
 - Fleisch- und Wurstsalate
 - Fleisch- und Wurstmayonnaisesalate
 - Brotaufstriche
 - Belegte Brötchen
 - Übliche kalte Beigaben wie Essiggemüse, Mayonnaise, Senf, Kren
 - Brot und Gebäck in einfacher Art
 - Vorverpackt angeliefertes Speiseeis
 - Ausschank von Milchmischgetränken und anderen nichtalkoholischen kalten Getränken und
 - Flaschenbier
 
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