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Nebengewerbe - Betriebsanlagen

Ob eine Betriebsanlage der Genehmigungspflicht unterliegt, hängt davon ab, ob sie für die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion oder für nebengewerbliche oder gewerbliche Zwecke eingesetzt wird.
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Nebengewerbliche Betriebsanlagen benötigen im Allgemeinen keinen Genehmigung. © LK NÖ/Caroline Klaus
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Nebengewerbliche Betriebsanlagen benötigen im Allgemeinen keinen Genehmigung. © LK NÖ/Caroline Klaus
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Land- und forstwirtschaftliche Betriebsanlagen

Betriebsanlagen, die für die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion eingesetzt werden, unterliegen nicht der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungspflicht. Als land- und forstwirtschaftliche Urproduktion gilt die Herstellung von Produkten, die in der Urprodukteverordnung aufgelistet sind. Lesen Sie dazu den Artikel Urprodukteverordnung.

Nebengewerbliche Betriebsanlagen

Betriebsanlagen, die für die Ausübung eines land- und forstwirtschaftlichen Nebengewerbes eingesetzt werden, unterliegen nicht der gewerberechtlichen Genemigungspflicht. Dies gilt jedoch nicht für Anlagen, die weder für den Betrieb der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion noch für ein land- und forstwirtschaftliches Nebengewerbe eingesetzt werden, das bis zum Inkrafttreten der Gewerberechtsnovelle 1997 als Nebengewerbe anerkannt war, wie beispielsweise einzelne Bereiche des Be- und Verarbeitungsnebengewerbes und für Anlagen zur Erzeugung und Lieferung von Wärme aus Biomasse. Die Genehmigungspflicht ist allerdings nur unter folgenden Voraussetzungen gegegeben:
  • der Kapitaleinsatz zur Bearbeitung und Verarbeitung ist im Vergleich zum Kapitaleinsatz, der im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Urproduktion erfolgt, unverhältnismäßig hoch oder
  • wenn fremde Arbeitskräfte überwiegend für die Be- und Verarbeitung der Naturprodukte beschäftigt werden

Gewerbliche Betriebsanlagen

Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen im Allgemeinen nur nach Vorliegen einer gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigung betrieben werden. Lesen Sie dazu den Artikel Gewerberecht - Betriebsanlagen
Links zum Thema
  • Artikel Urprodukteverordnung
  • Artikel Gewerberecht - Betriebsanlagen
01.03.2022
Autor:Rechtsabteilung, LK OÖ
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