Bei der Erbringung der Dienstleistung Winterdienst müssen rechtliche Rahmenbedinungen berücksichtigt werden. © Photo-5000/Fotolia |
Folgende Dienstleistungen sind im kommunalen Bereich zulässig
- Kulturpflege im ländlichen Raum: Mähen von Straßenrändern und -böschungen sowie von öffentlichen Grünflächen, Pflege von Biotopen, Kulturpflege der Rasenflächen von Sportanlagen, Stutzen von Hecken im Zusammenhang mit den vorstehend angeführten Tätigkeiten, Abtransport des bei diesen Tätigkeiten anfallenden Mähgutes, usw.
- Verwertung von organischen Abfällen: Sammeln und Kompostieren von fremden, kompostierbaren Abfällen mit den in der Land- und Forstwirtschaft üblichen Methoden
- Winterdienst: Schneeräumung einschließlich Schneetransport und Streuen von Verkehrsflächen, die hauptsächlich der Erschließung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen dienen.