Die Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht kann auch einen Land- und Forstwirt betreffen. © LK OÖ |
Gewinnermittlung Vollpauschalierung
Wird der Gewinn auf Grundlage der Vollpauschalierung ermittelt und kommt dabei die Umsatzsteuerpauschalierung zur Anwendung (z.B. Gemüse, Obst, Milch, etc.; nicht aber Gemüse-, Obst- und Beerensäfte,…), besteht keine Registrierkassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht.