Die vorliegende Artikelserie fasst die notwendigen Anpassungen und Detailfragen in den Bereichen Pflanzen- und Tierproduktion zusammen und gibt einen Überblick über die Antragstellungen in Bio ab 2022 sowie die Regelungen für die Umstellung auf die biologische Wirtschaftsweise.
Ein Fahrplan durch die neue EU-Bio-Verordnung
Mit Geltungsbeginn der neuen EU-Bio-Verordnung ab 1. Jänner 2022 ergibt sich ein Anpassungsbedarf der nationalen Rechtsvorschriften für Bio.
Ein weiterer Themenschwerpunkt ist den Vorsorgemaßnahmen gewidmet, welche gemäß den Vorgaben der neuen EU-Bio-Verordnung erstmals für alle Bereiche der Produktionskette gelten und umzusetzen sind.
Links zum Thema
- Teil 1: Rechtliche Änderung im Überblick
- Teil 2: Quantum Weide
- Teil 3: Zukauf konventioneller Zuchttiere ab 2022
- Teil 4: Stall- und Auslaufflächen für biologisch gehaltene Wiederkäuer und Schweine
- Teil 5: Änderungen für die Bio-Geflügelhaltung
- Teil 6: Neuerungen bei der Verwendung von nicht-biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial
- Teil 7a: Vorsorgemaßnahmen für Bio-Betriebe – allgemeine Bestimmungen
- Teil 7b: Vorsorgemaßnahmen auf Bio-Betrieben – Ackerbau und Raumkulturen genauer betrachtet
- Teil 8: Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise
- Teil 9: Nichts ist selbstverständlich
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