Erläuterung zu „Optimum“ und „Maximum“Beim
„Optimum“ wird die Weide den Aspekten der Fütterung und Bewegung gerecht, wobei der Bewegungsaspekt mitunter im Vordergrund steht. Damit ist die Umsetzung in Form einer Bewegungsweide möglich, wobei eine überwiegend erkennbare Grasnarbe jedenfalls vorhanden sein muss.
Beim
„Maximum“ muss die Weide den Aspekten Fütterung und Bewegung in umfassender Weise Rechnung getragen werden.
Die WeidezeitWie in Tabelle 2 dargestellt, erstreckt sich die definierte Weidezeit im Allgemeinen von April bis einschließlich Oktober. In diesem Zeitraum können Witterungsbedingungen oder der Zustand des Bodens geltend gemacht werden, wodurch der Weidegang zeitlich begrenzt eingeschränkt sein kann. Die jahreszeitlichen Bedingungen können hingegen Einfluss auf den Beginn oder das Ende der Weidezeit nehmen (z.B. fehlender Pflanzenaufwuchs ab 1. April in höheren Lagen).
Weideplan und WeidedokumentationSpricht man von Aufzeichnungen zur Weidehaltung ist grundsätzlich zwischen dem
Weideplan und der
Weidedokumentation zu unterscheiden.
Der Weideplan – wie der Name schon erahnen lässt – ist eine Darstellung dessen, wie ab 2022 die Weide am Betrieb individuell umgesetzt wird. Es gibt für diesen keine Formvorschriften. Wichtig ist, dass darin kurz und nachvollziehbar beschrieben ist, welche Tiere über welchen Zeitraum auf welchen Flächen 2022 geweidet werden. Es kann dies in eigenen Worten beschrieben oder per Vorlage (
www.lko.at) erarbeitet worden sein. Betriebe, die bisher schon alle Tiere geweidet hatten, können entsprechende Weideaufzeichnungen als Weideplan nutzen. Der Weideplan ist nur einmalig zu erstellen und muss nun die nächstjährige Kontrolle bereitgehalten werden.
Die Weidedokumentation hingegen muss jährlich geführt werden. Darin ist der tatsächlich durchgeführte Weidegang der Tiere/Tiergruppen (inkl. der genannten möglichen temporären Einschränkungen) aktuell anzuführen. Auch hierfür können bestehende Aufzeichnungsblätter verwendet werden.
Weitere wichtige Fragen Im Zusammenhang mit der neuen Vorgaben ab 2022 tauchen noch andere Fragen betreffend die Umsetzung auf:
- Weidegang auf Steilflächen
Steilflächen können nicht mehr generell von der Weide herausgenommen werden. Das Weiden auf solchen Flächen kann unter Beachtung der Witterung und des Bodenzustandes betrieben werden, womit es speziell bei nassen Bodenverhältnissen schneller zu einer Einschränkung gegenüber Gunstlagen kommen kann. Die Steilheit der Fläche kann aber nicht mehr per se dafür geltend gemacht werden, um von der Erfüllung der Weidevorgabe abzuweichen.
- Weidegang bei Endmast von Rindern
Die Regelung für die Endmast von Rindern ausschließlich im Stall gibt es mit Geltungsbeginn der neuen Bio-Verordnung ab 1.1.2022 nicht mehr. Rindern, bei denen in diesem Zeitraum Weide vorgesehen ist (Kalbinnen, männliche Rinder über ein Jahr in Haltungsform B und C), ist mindestens eine Bewegungsweide zu ermöglichen.
- Gruppenweise Auslaufnutzung
Die Bio-Verordnung fordert ständigen Zugang zu Mindestaußenflächen, daher können diese nicht gruppenweise genutzt werden.
Details und Antworten auf weitere Fragen sind in den
FAQs zur Umsetzung der Weide ab 2022 nachzulesen.