Ohne Genehmigung möglich: Der
Zukauf von gefährdeten Nutztierrassen ist ab dem kommenden Jahr nicht mehr genehmigungspflichtig und uneingeschränkt möglich, sofern die Rassen in der ÖPUL Liste der gefährdeten Nutztierrassen Österreichs gelistet sind (gilt auch für gefährdete Schweinerassen). Für den Zukauf konventioneller
Weiseln und Schwärme bis 20% ist (wie bisher) ebenfalls keine Genehmigung erforderlich (1 Weisel/ Schwarm pro Jahr). Vorerst noch ohne Genehmigung möglich bleibt außerdem der konventionelle Zukauf von
3-Tages-Küken (Gallus gallus und andere Arten) für die Eier- und Fleischerzeugung, sofern nicht genug Bio-Tiere in der erforderlichen Qualität zur Verfügung stehen.
Keine Genehmigung mehr möglich: Ab 1.1.2022 nicht mehr zulässig und daher auch nicht mehr beantragbar ist der Zukauf
konventioneller Junglegehennen (
Genehmigung erforderlich: Der Zukauf von
konventionellen Zuchtferkeln bis 35 kg (uneingeschränkt) sowie von
nulliparen Jungsauen üblicher Rassen (bis zu 20% und bis zu 40%) ist nur nach vorab erteilter Genehmigung durch die zuständige Behörde erlaubt, sofern die Verfügbarkeit von Bio-Tieren nicht gegeben ist (Achtung: Bestätigung durch den Zuchtverband, die Landwirtschaftskammer oder Bio-Austria erforderlich). Grund hierfür ist ein derzeit noch gültige Erlass aus dem Jahr 2017 (BMGF-75340/0010-II/B/16a/2017), der Österreich eine uneingeschränkte Verfügbarkeit von Biojungsauen und Biozuchtferkel attestiert. Ist die Verfügbarkeit jedoch nicht mehr gewährleistet (das ist derzeit der Fall), kann die zuständigen Behörde eine zeitlich befristete Ausnahme aussprechen.
Tierdatenbanken: Ab dem 1.1.2022 werden bereits zwei Datenbanksysteme zur Verfügung stehen (
almmarkt.com für Rinder, Schafe und Ziegen;
pig.at für Schweine), die
freiwillig und kostenlos genutzt werden können, um Bio-Tiere anzubieten. Ab dem 1.1.2023 kommt diesen
Bio-Tierdatenbanken im Zuge der geplanten Aktualisierung des Antragsverfahrens eine wichtige Rolle zu. Der Zukauf konventioneller Zuchttiere (unabhängig von Alter und Zukaufs-Prozentsatz) wird zukünftig nur noch mit einem Nachweis aus diesen Datenbanken möglich sein, der die Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Tieren belegt bzw. die Unzumutbarkeit des Zukaufs (Kriterien hierfür derzeit noch in Ausarbeitung).