Die neue EU-Bio-Verordnung sieht insbesondere für die Geflügelhaltung Neuerungen vor © LKÖ_A. Herzog |
Die neue EU-Bio-Verordnung 2018 / 848 und deren Durchführungsverordnung 2020 / 464 bringen im Bio- Geflügelbereich einige wesentliche Änderungen mit sich. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Gestaltung und Anrechenbarkeit der Stallbereiche bzw. des Außenscharrraums, die Zukaufbestimmungen für konventionelle Junghennen und Küken und die Eiweißfütterung.