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Angesichts der Tatsache, dass es bis 1993 in Europa keine einheitlichen Rechtsrahmen für die biologische Produktion gegeben hat, ist es umso bemerkenswerter, dass nun mit 1. Jänner 2022 bereits die dritte EU-Bio-Verordnung in Kraft tritt. Genau genommen handelt es sich dabei immer wieder um größere Überarbeitungen und Anpassungen des EU-Bio-Rechts, um der Entwicklung des Bio-Landbaus in Europa gerecht zu werden.