Rechtstipp © LK OÖ |
Anfrage an das BMF
Die Landwirtschaftskammer Österreich hat auf Anregung der LK Oberösterreich eine Anfrage an das BMF gestellt, wie solche Versicherungsentschädigungen der Hagelversicherung bei teilpauschalierten Betrieben steuerlich zu berücksichtigen sind.
Das BMF hat nun folgende Antwort übermittelt:
"Bei pauschalierten Landwirten müssen Versicherungsentschädigungen der Hagelversicherung für durch Unwetter zerstörte Futterpflanzen für den Eigenbedarf nicht gesondert als Einnahmen angesetzt werden, soweit ihnen entsprechende Aufwendungen (Ersatzbeschaffung von Futter) gegenüberstehen.“
Das BMF hat nun folgende Antwort übermittelt:
"Bei pauschalierten Landwirten müssen Versicherungsentschädigungen der Hagelversicherung für durch Unwetter zerstörte Futterpflanzen für den Eigenbedarf nicht gesondert als Einnahmen angesetzt werden, soweit ihnen entsprechende Aufwendungen (Ersatzbeschaffung von Futter) gegenüberstehen.“