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Wert des Wasserbezuges für den Standort einer Quellfassung

Entschädigung des Wasserbezugsrechtes für Quellen auf Nachbargrundstücken.
Nicht alle Betriebe verfügen über Wasser in ausreichender Quantität und Qualität. Häufig liegen geeignete Quellstandorte nur auf Nachbargrund. In diesen Fällen stellt sich die Frage nach der Entschädigung des Wasserbezugsrechtes.
 
In der Regel stellen die Bezugswerber die Quellfassung und die Leitung auf eigene Kosten her. Die Grundeigentümer:innen wiederum dulden nur die Dienstbarkeit des Wasserbezuges für den festgelegten Standort. Naturgemäß können die Grundeigentümer:innen für die lieferbare Menge nicht garantieren.
 
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Nicht selten befindet sich ein guter Standort für eine Quelle auf Nachbargrund. Dann stellt sich die Frage der Entschädigung. © Christoph Zaussinger / LK Oberösterreich
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Nicht selten befindet sich ein guter Standort für eine Quelle auf Nachbargrund. Dann stellt sich die Frage der Entschädigung. © Christoph Zaussinger / LK Oberösterreich
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Jährliche Entschädigung

In vielen alten Verträgen sind Vereinbarungen enthalten, die für die Abgeltung des Wasserbezugsrechtes je nach Größe der Hofstelle jährlich 1 - 2 Robottage vorsehen.
 
Umgelegt auf die heutige Zeit entspricht dies folgendem Betrag, der jährlich zu leisten wäre:
1 Tag a´ 8 Stunden mal 15 Euro pro Stunde ergibt 120 Euro für einen kleinen bis mittleren Betrieb. Für einen größeren Betrieb wäre dieser Betrag zu verdoppeln, weil zwei Tage in Ansatz zu bringen sind.

Einmalige Entschädigung

Möchte ein Landwirt dem anderen diese Entschädigung in einmaliger Form vergüten und sich damit das Wasserbezugsrecht für immerwährende Zeiten sichern, so wäre der jährliche Betrag mit dem Rentenbarwertfaktor für unbegrenzte Zeit zu multiplizieren. Dieser Faktor bewegt sich derzeit zwischen den Zahlen 40 und 45.
Das Ergebnis lautet somit: 120 Euro x 40 = 4.800 Euro als Untergrenze bzw. 120 Euro * 45 = 5.400 Euro als Obergrenze.

Diese alte Entschädigungsregelung wird sowohl von Dienstbarkeitsgebern, als auch von Dienstbarkeitsnehmern gut verstanden, ist nachvollziehbar und hat sich in der Vergangenheit bestens bewährt.

Schriftlich festhalten

Um Streitigkeiten hintanzustellen, wird empfohlen, einen Dienstbarkeitsvertrag von einem geeigneten Schriftenverfasser ausarbeiten zu lassen. Dem Vertrag ist ein Lageplan mit Quellstandort und Leitungsverlauf anzuschließen.
 
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© DI Christoph Zaussinger
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Buchtipp

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Links zum Thema
  • Buchtipp: Eigenes Wasser für Haus und Hof
  • Wasserquelle auf Fremdgrund
23.07.2024
Autor:DI Christoph Zaussinger, LK OÖ
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