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Hofübergabe und Förderungen

Für Hofübernehmer gibt es finanzielle Unterstützung im Rahmen der Junglandwirteförderung
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Junglandwirteförderung © Landwirtschaftskammer Oberösterreich
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Junglandwirteförderung © Landwirtschaftskammer Oberösterreich
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Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte und Junglandwirtinnen - Direktzahlungen (DIZA)

Diese ergänzende Einkommensstützung aus dem Bereich der Direktzahlungen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte soll den erstmaligen Einstieg als Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter durch eine zusätzliche Zahlung (Top-up) erleichtern.

Die Zugangsvoraussetzungen sind:
  • die Anforderungen als "aktiver Landwirt/aktive Landwirtin" müssen erfüllt sein
  • es müssen mindestens 1,5 ha förderfähige Betriebsfläche bewirtschaftet werden
  • das Höchstalter von maximal 40 Jahren bei erstmaliger Niederlassung bzw. Einstieg als Betriebsleiterin/Betriebsleiter darf nicht überschritten werden
  • es muss eine entsprechende Qualitfikation für die Bewirtschaftung des Betriebs, eine geeignete Facharbeiterprüfung, eine höhere Ausbildung oder ein Hochschulabschluss nachgewiesen werden. 
Die Antragstellung erfolgt im Mehrfachantrag (MFA) und muss innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsaufnahme erstmalig durchgeführt werden. Die Zahlung wird für maximal 40 ha förderfähige Fläche je Junglandwirtin bzw. Junglandwirt in einer Höhe von rund 66 Euro für maximal fünf Jahre ab erstmaliger Antragstellung gewährt.

Förderung der Niederlassung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte 75-01

Die erstmalige Bewirtschaftungsaufnahme durch Junglandwirtinnen und Junglandwirte wird in der GAP
2023-2027 besonders gefördert. Anträge auf Niederlassungsprämie müssen innerhalb eines Jahres ab
Bewirtschaftungsaufnahme online in eAMA mit ID Austria gestellt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
  • Junglandwirte bzw. Junglandwirtin im Jahr der erstmaligen Bewirtschaftungsaufnahme nicht älter als 40 Jahre
  • Bewirtschaftung von mindestens 3 ha LN bei Antragstellung; Spezialbetriebe, die weniger bewirtschaften brauchen einen eigenen Einheitswert oder Einheitswertzuschlag
  • Arbeitsbedarf je Betrieb mindestens 0,5 bAk im Zieljahr (viertes Jahr der Bewirtschaftung) oder Standardoutput des Betriebes im Zieljahr mindestens 8.000 Euro
  • Facharbeiterprüfung oder höhere land- und forstwirtschaftliche Ausbildung bis längstens zwei Jahre (in Ausnahmefällen bis drei Jahre) nach Bewirtschaftungsaufnahme; alle 15 einschlägigen Facharbeiterabschlüsse gemäß LFBAG werden anerkannt
  • Vorlage eines Betriebskonzeptes allenfalls auch von einer geplanten Investition
  • Flächenbindung für tierhaltende Betriebe

Junglandwirtezuschlag für Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung 73-01

Junglandwirtinnen und Junglandwirte werden auch bei der Investitionsförderung besonders berücksichtigt. Sie erhalten bei den meisten Fördergegenständen einen um 5% höheren Investitionszuschuss. Anträge auf Investitionsförderung müssen vor Beginn der Investition online in eAMA mit ID Austria in der DFP (Digitale Förderplattform) gestellt werden.
Voraussetzungen für die Förderung:
  • Junglandwirtebzw. Junglandwrtin im Jahr der erstmaligen Bewirtschaftungsaufnahme nicht älter als 40 Jahre
  • Investition innerhalb von fünf Jahren ab Bewirtschaftungsaufnahme getätigt und fertiggestellt
  • Bewirtschaftung von mind. 3 ha LN bei Antragstellung
  • Die berufliche Qualifikation muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
Links zum Thema
  • Broschüre Hofübergabe
  • Aktuelle LFI-Kurstermine
15.03.2024
Autor:DI Riegler Johannes
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