Beantragung M3 Abgeltung von Borkenkäferschäden
Um einen Antrag auf Abgeltung von Borkenkäferschäden stellen zu können, brauchen Sie einen e-AMA-Zugang sowie eine Betriebs- oder Klientennummer. Sollten Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wenden Sie sich bitte an Ihren INVEKOS-Berater bei der Bezirksbauernkammer. Dieser hilft Ihnen dabei, einen e-AMA-Zugang zu bekommen.
Ein Förderantrag kann zudem nur gestellt werden, wenn Ihre Waldfläche in einer Katastralgemeinde liegt, die 2018 und 2019 eine Schädigung von mehr als drei Prozent gemessen an der Gesamtwaldfläche aufweist. Das ist bei einer Reihe von Katastralgemeinden in Nieder- und Oberösterreich der Fall. Eine Liste der betroffenen Katastralgemeinden finden Sie bei den Downloads zu diesem Artikel.
Nutzen Sie bitte auch die Informationen des kurzen Erklärvideos zur Antragstellung in e-AMA.