Werden in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (z.B. 2023 und 2024) Umsätze von jeweils mehr als 600.000 Euro (netto) erzielt, kann mit Beginn des darauf zweitfolgenden Kalenderjahres (2026) der Gewinn nicht mehr nach der Pauschalierungsverordnung ermittelt werden. Ebenso kann die Umsatzsteuerpauschalierung dann nicht mehr angewendet werden (Pflicht zur Regelbesteuerung).
WICHTIG: Nicht zur Umsatzgrenze zählen etwa die öffentlichen Gelder (AMA-Zahlungen); Umsätze aus Hilfsgeschäften (z.B. Gebrauchtmaschinenverkäufen) sind aber unbedingt zu berücksichtigen.
WICHTIG: Nicht zur Umsatzgrenze zählen etwa die öffentlichen Gelder (AMA-Zahlungen); Umsätze aus Hilfsgeschäften (z.B. Gebrauchtmaschinenverkäufen) sind aber unbedingt zu berücksichtigen.