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Kostenfreier RTK-Korrekturdatendienst: Hier geht’s zu allen Infos und zur Registrierung

Seit 2021 stellt das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) das RTK-Korrektursignal "APOS" für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung kostenfrei zur Verfügung. Hier geht’s zu allen Infos sowie zu Ihrem APOS-Benutzerkonto.
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© Ing.Gerald Pfabigan/LKÖ
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© Ing.Gerald Pfabigan/LKÖ
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AKTUELLER HINWEIS – ÄNDERUNG BESTEHENDER ZUGANGSDATEN:

Mit Juni 2025 tritt eine wichtige Systemumstellung beim APOS-RTK-Korrekturdatendienst in Kraft: Die aktuelle IP-Adresse Ihrer Zugangsdaten wird durch die URL aposrtk.bev.gv.at ersetzt.

Um APOS-RTK weiterhin nutzen können, müssen Sie daher auf Ihrem Endgerät (z.B. Traktorterminal) die bisherige IP-Adresse durch den Text aposrtk.bev.gv.at ersetzen.
Darüber hinaus bleiben Ihre bisherigen Zugangsdaten (Felder „Port“, „Benutzername“ und „Passwort“) unverändert.

Bitte führen Sie diese Änderung bis allerspätestens Ende Juni 2025 durch, damit APOS-RTK auch weiterhin auf Ihrem Gerät empfangen werden kann.

Die Umstellung ist aufgrund technischer Neuerungen erforderlich und gewährleistet langfristig die Daten- und Systemsicherheit sowie die Stabilität des APOS-RTK-Dienstes.
Der Einsatz von automatischen Lenksystemen ist einer der meist verbreiteten digitalen Anwendungen in der österreichischen Landwirtschaft. Grundlage für die Nutzung ist dabei neben der erforderlichen Hardware auch das Vorhandensein von Korrekturdaten ("RTK-Korrektursignal"), die die Fahrgenauigkeit üblicherweise auf ca. 2cm “korrigiert“. Diese Daten werden über mobiles Internet auf die Landmaschine übertragen und von unterschiedlichen Anbietern zu unterschiedlichen Konditionen angeboten.

Seit 1. Februar 2021 stellt das BEV seinen Korrekturdatendienst ("APOS - Austrian Positioning Service") für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und weitere Nutzergruppen (siehe unten) kostenfrei zur Verfügung.

Berechtigte Nutzergruppen

  • 1) Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
  • 2) In der Land- und Forstwirtschaft tätige Lohnunternehmen und Maschinenringe
  • 3) Öffentlich-rechtliche Forschungs- und Beratungseinrichtungen, die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätig sind
Sollten Sie zur Nutzergruppe 2) oder 3) gehören und über noch keinen eAMA-Zugang verfügen, können Sie diesen direkt bei der AMA beantragen.
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Open Data

Mit der kostenlosen Freischaltung von APOS für die Land- und Forstwirtschaft setzt der Bund ein Zeichen hin zu mehr "Open Data". Demnach werden verfügbare Daten öffentlicher Einrichtungen zukünftig verstärkt frei zur Verfügung gestellt.

Beachten Sie daher jedenfalls, dass sich dieses Service rein auf die Korrekturdaten bezieht, damit jedoch kein darüberhinausgehender, persönlicher Service (Installation, Spurplanung, SIM-Karte etc.) des BEV oder anderer Stellen verbunden ist.

SIM-Karten-Angebot der lk-projekt GmbH

Da die Nachfrage nach M2M-SIM-Karten aufgrund des freien Signals in den vergangenen Monaten gestiegen ist, bietet die lk-projekt GmbH eine solche SIM-Karte für alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich zum Kauf an. Informationen hierzu finden Sie unter Spezielle Sim-Karte für Lenksysteme sowie in diesem Infofolder.

Registrierung

Für die Registrierung ist die Eingabe Ihrer eAMA-Zugangsdaten (Betriebs-/Klientennummer + PIN-Code bzw. Handysignatur) erforderlich. Sofern die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt nach erfolgreicher Eingabe automatisch die Weiterleitung auf die Anmeldeseite des BEV, wo die APOS-Zugangsdaten angelegt werden können.

Pro registriertem Nutzer können Korrekturdaten (sogenannte "Rover") für mehrere Geräte angelegt werden.

Die erstmalige Registrierung, das Anlegen und Bearbeiten von Nutzerdaten sowie das Anlegen von Korrekturdaten wird in folgendem Video Schritt für Schritt erklärt:
Ihr Browser benötigt HTML5-Unterstützung.
Es wird ausdrücklich empfohlen, bei der Erstanmeldung im APOS-Portal unter "Kundenverwaltung" -> "Mein Nutzer" alle Pflichtfelder (v.a. "E-Mail Adresse") auszufüllen. Nur dann erhalten Sie Ihre Zugangsdaten für die Eingabe am Gerät auch übersichtlich per E-Mail zugestellt. Ebenfalls erhalten Sie dadurch rechtzeitig Benachrichtigungen vor etwaigen Systemwartungen.

Das Anlegen von Zugangsdaten ist unter "Kundenverwaltung" -> "Nutzerverwaltung" -> "Rover" möglich.

Installation

Unabhängig davon, welches Produkt eines welchen Herstellers Sie nutzen, ist (wie bei allen anderen Korrekturdatenanbietern) nach Erhalt der Zugangsdaten die Einrichtung der APOS-Korrekturdaten auf dem jeweiligen Terminal Ihres Lenksystems erforderlich. Detailinformationen sind hier üblicherweise der Bedienungsanleitung Ihres Gerätes zu entnehmen bzw. beim Hersteller/Händler zu erfragen.

Unterstützung zur Installation auf den gängigsten Systemen finden Sie in Form von kurzen Erklärvideos am YouTube-Kanal der Innovation Farm.

Beihilferechtliche Voraussetzungen für die kostenfreie Nutzung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung des kostenfreien APOS-Korrekturdatendienstes mit einer nationalen Förderung in der Höhe von 150 Euro/Jahr gleichgesetzt wird. Diese Förderung ist als reine Sachleistung (in Form des APOS-Zugangs) zu betrachten, und kann nicht anderweitig geltend gemacht/ausbezahlt werden.

Diese nationale Förderung wird unter den Voraussetzungen der de-minimis-Verordnung Nr. (EU) 1408/2013 (für Landwirte) bzw. 1407/2013 (für alle sonstigen berechtigten Nutzergruppen) gewährt. Wesentliche Kriterien für den Erhalt von de-minimis-Beihilfen sind:
  • der Höchstrahmen für eine de-minimis-Beihilfe beträgt derzeit 50.000 Euro (für Landwirte) bzw. 300.000 Euro (für alle sonstigen berechtigten Nutzergruppen) in einem Durchrechnungszeitraum des aktuellen und der zwei vorangegangenen Jahre (gleitender Zeitraum),
  • zur diesbezüglichen Sicherstellung ist eine Erklärung abzugeben, dass die in diesem Zeitraum bisher erhaltenen de-miminis-Beihilfen einschließlich des Fördervorteils für die kostenfreie Nutzung in Höhe von 150 Euro/Jahr nicht zur Überschreitung des Höchstrahmens führt. Als Zeitpunkt der Gewährung gilt das Datum, ab dem der Betrieb einen Rechtsanspruch erwirbt (Registrierungsbestätigung), und zwar unabhängig davon, wann die De-minimis-Förderung ausbezahlt/die Sachleistung nutzbar ist.
  • ab 1. Jänner 2027 entfällt diese Verpflichtung, da die Beihilfe gewährenden Stellen von da an selbst alle notwendigen Daten der Beihilfeempfänger in ein Zentralregister einzumelden haben.

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Werfen Sie vor der Registrierung und erstmaligen Nutzung sowie bei weiteren Fragen auch einen Blick auf die Sammlung häufig gestellter Fragen und Antworten.

Die FAQs wurden sorgfältig erstellt, dennoch kann seitens der Autor:innen bzw. der Landwirtschaftskammern keine Haftung für den Inhalt bzw. die Vollständigkeit, Aktualität etc. übernommen werden. Die FAQ werden gegebenenfalls ergänzt. Änderungen bestehender Fragen und Antworten sind nicht ausgeschlossen.

Kontakt & Information:

Landwirtschaftskammer Niederösterreich
Beratung "Landtechnik"
Telefon: 050/ 259 29220

Landwirtschaftskammer Oberösterreich
Beratung "Digitalisierung in der Land- und Forstwirtschaft"
Telefon: 050/6902 1239

Registrierung / Anmeldung / Benutzerkonto / Verwaltung der Zugangsdaten

Hier kommen Sie zu Ihrem APOS-Benutzerkonto: APOS (eAMA-Login).
Links zum Thema
  • BEV: APOS – Austrian Positioning Service
  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
  • Innovation Farm
  • YouTube-Kanal der Innovation Farm
  • lkdigital.at
  • Registrierung eAMA-Zugang für weitere berechtigte Nutzergruppen
  • APOS (eAMA-Login)
  • Spezielle SIM-Karte für Lenksysteme
  • FAQs: APOS-RTK für die Land- und Forstwirtschaft
Downloads zum Thema
  • Leitfaden bei technischen Problemen
  • Schritte bei erstmaliger Registrierung (Anleitung)
  • Folder APOS für die Landwirtschaft der kostenfreie RTK-Korrekturdatendienst
  • Broschüre APOS für die Landwirtschaft - Fahrspurplanung richtig gemacht
  • Info: SIM-Karte für Lenksysteme
  • Broschüre BEV-Kataster
21.05.2025
Autor:DI Martin Hirt, BEd
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