Die Standards wurden von den Landwirtschaftskammern in Zusammenarbeit mit der Almwirtschaft erarbeitet. Sie können auf der Internetseite
www.sichere-almen.at eingesehen und heruntergeladen werden. Die wichtigsten Inhalte sind:
- Einzäunung von Almflächen im Allgemeinen nicht erforderlich
- Keine ständige Anwesenheit einer Aufsichtsperson erforderlich
- Einzäunung nur bei touristisch stark frequentierten Stellen
- Gesonderte Verwahrung einzelner aggressiver Tiere
- Hinweistafeln bei Almen mit Mutterkühen an markanten Stellen
- Besonderer Hinweis auf die Gefährlichkeit des Mitführens von Hunden
Hat sich der Tierhalter an die Standards gehalten, ist davon auszugehen, dass er dadurch für eine ausreichende Verwahrung gesorgt hat und damit haftungsfrei bleibt. Tut er dies nicht, muss er nachweisen, dass er trotzdem alle ihm zumutbaren Maßnahmen gesetzt hat, um eine Gefährdung anderer Personen zu vermeiden. Er hat dabei die ihm bekannte Gefährlichkeit der Tiere, aber auch die erwartbare Eigenverantwortung der Almbesucher zu berücksichtigen. Deren Eigenverantwortung hat sich insbesondere nach der Verkehrsübung und anwendbaren Verhaltensregeln zu richten.