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Direktvermarkter setzen zunehmend zur Erweiterung ihrer Vertriebswege und zur Umsatzsteigerung auf den Onlinehandel. Sie nutzen dadurch die Chance, ihre Produkte losgelöst von Öffnungszeiten und persönlichem Zeitaufwand für das Verkaufsgespräch, einer größeren Kundenschicht zu präsentieren. Zusätzliches Einkommen soll damit erzielt werden.
Der Verkauf über Internet wird nur erfolgreich sein, wenn Betrieb und Produkt, unterstützt mit professionellen Fotos, authentisch präsentiert wird. Die Besonderheit der Produkte wie z.B. Haltung und Fütterung der Tiere oder Anwendung eines traditionellen Herstellungsverfahrens beim Käse muss ansprechend - das direkte Verkaufsgespräch ersetzend - dargestellt werden. Es verkauft sich "online“ nicht von selbst - die Aktualität des Online-Shops und der damit verbundenen Homepage sind Grundvoraussetzung. Die besondere Herausforderung bei diesem "anonymen“ Vertriebsweg besteht darin, sich von den Mitbewerbern abzuheben!
Der Onlinehandel kann mittels Online-Shop auf der eigenen Homepage oder über eine Online-Verkaufsplattform abgewickelt werden. Zu beachten ist, dass sich nicht alle Produkte für den Onlinehandel eignen. Online-Shops müssen im Vorfeld "rechtlich“ gut abgeklärt werden. Für den Produzenten stellen sich zusätzlich Fragen, wie z.B.: brauche ich als Lebensmittelunternehmer für den Internetvertrieb meiner Produkte eine Zulassung, oder löst dieser Vertriebsweg eine Nährwertkennzeichnung aus? Bei all diesen Fragen kann das Beratungsangebot in den Landwirtschaftskammern weiterhelfen. So muss z.B. der Käufer vor "Vertragsabschluss“ - sprich Kauf - gut informiert werden. Dazu dienen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz "AGB“ genannt. Diese müssen sorgfältig ausgearbeitet werden, damit der Vertragsabschluss für beide Vertragspartner rechtlich sicher abläuft. Einzuhalten sind ebenfalls die Anforderungen der seit 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung/DSVG und des Impressums. Wichtig sind eine umfassende Produktbeschreibung und die erforderlichen Angaben, die der Kunde üblicherweise am Etikett sieht.
Der Verkauf über Internet wird nur erfolgreich sein, wenn Betrieb und Produkt, unterstützt mit professionellen Fotos, authentisch präsentiert wird. Die Besonderheit der Produkte wie z.B. Haltung und Fütterung der Tiere oder Anwendung eines traditionellen Herstellungsverfahrens beim Käse muss ansprechend - das direkte Verkaufsgespräch ersetzend - dargestellt werden. Es verkauft sich "online“ nicht von selbst - die Aktualität des Online-Shops und der damit verbundenen Homepage sind Grundvoraussetzung. Die besondere Herausforderung bei diesem "anonymen“ Vertriebsweg besteht darin, sich von den Mitbewerbern abzuheben!
Der Onlinehandel kann mittels Online-Shop auf der eigenen Homepage oder über eine Online-Verkaufsplattform abgewickelt werden. Zu beachten ist, dass sich nicht alle Produkte für den Onlinehandel eignen. Online-Shops müssen im Vorfeld "rechtlich“ gut abgeklärt werden. Für den Produzenten stellen sich zusätzlich Fragen, wie z.B.: brauche ich als Lebensmittelunternehmer für den Internetvertrieb meiner Produkte eine Zulassung, oder löst dieser Vertriebsweg eine Nährwertkennzeichnung aus? Bei all diesen Fragen kann das Beratungsangebot in den Landwirtschaftskammern weiterhelfen. So muss z.B. der Käufer vor "Vertragsabschluss“ - sprich Kauf - gut informiert werden. Dazu dienen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz "AGB“ genannt. Diese müssen sorgfältig ausgearbeitet werden, damit der Vertragsabschluss für beide Vertragspartner rechtlich sicher abläuft. Einzuhalten sind ebenfalls die Anforderungen der seit 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung/DSVG und des Impressums. Wichtig sind eine umfassende Produktbeschreibung und die erforderlichen Angaben, die der Kunde üblicherweise am Etikett sieht.