Grenzmarkierungen. © LK Oberösterreich |
“Will man wissen, wem ein Grundstück gehört, dann hilft ein Blick ins Grundbuch“. Das Grundbuch dient also der Sichtbarmachung von Rechtsverhältnissen (Rechten und Lasten) an Grund und Boden. Zwar wurde das österreichische Grundbuch lange Zeit tatsächlich in Form gebundener Bücher geführt, doch konnte bereits im Jahr 1992 die vollständige Umstellung auf eine digitale Grundstücksdatenbank abgeschlossen werden. Mittlerweile ist es daher möglich, Grundbuchdaten aus ganz Österreich von jeder angeschlossenen Abfragestelle (dazu gehören Gerichte, Gemeinden, Banken, Notare u.v.m.) über das Internet abzurufen. Wenn man eine derartige Abfrage des Grundbuchs tätigt, dann ist das Ergebnis ein “Grundbuchsauszug“. Jeder kann bei jedem Bezirksgericht kostenlos in die Eintragungen im Grundbuch Einsicht nehmen oder sich bei einer Abfragestelle gegen eine Gebühr einen schriftlichen Grundbuchsauszug ausdrucken lassen. Mit einem Grundbuchsauszug wird der aktuelle Stand im Grundbuch abgebildet und man erhält damit Informationen zu Grundstücken, deren Größe und Eigentümer(n), damit verbundenen Rechten und Lasten, deren Benützungsarten und ähnliches.