Artikelserie Maschinenkauf: Fahrtenschreiber
Beim Maschinenkauf werden unterschiedliche rechtliche Materien berührt. Im Rahmen einer Artikelserie wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Die Artikel erscheinen im Abstand von 14 Tagen.
Ein 50 km/h Traktor unterliegt der Fahrtenschreiberpflicht. Ausnahmen sind im Artikel beschrieben. © Christoph Zaussinger / LK Oberösterreich |
Ein 50 km/h Traktor unterliegt der Fahrtenschreiberpflicht. Ausnahmen sind im Artikel beschrieben. © Christoph Zaussinger / LK Oberösterreich ![[1591104240188231_1.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2020.06.02/1591104240188231_1.jpg?1591104240) |
Grundsätze
Traktoren über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, deren Bauartgeschwindigkeit 40 km/h überschreitet, sind mit einem Fahrtenschreiber auszurüsten.
Ausnahmen in der Landwirtschaft
- Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden.
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least.
Die alte Tachoscheibe wird zunehmend durch digitale Fahrtenschreiber abgelöst. © Christoph Wolfesberger / LK Niederösterreich |
Die alte Tachoscheibe wird zunehmend durch digitale Fahrtenschreiber abgelöst. © Christoph Wolfesberger / LK Niederösterreich ![[1591852085109262_1.jpg]](https://cdn.lko.at/lko3/mmedia/image/2020.06.11/1591852085109262_1.jpg?1591852087) |
Ist ein Fahrtenschreiber eingebaut, ist er immer zu verwenden! (Anmerkung: In diesem Fall dient der Fahrtenschreiber rein zur Kontrolle der Geschwindigkeit.)
15.06.2020
Autor:Christoph Zaussinger