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Artikelserie Maschinenkauf: Fahrtenschreiber

Beim Maschinenkauf werden unterschiedliche rechtliche Materien berührt. Im Rahmen einer Artikelserie wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Die Artikel erscheinen im Abstand von 14 Tagen.
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Ein 50 km/h Traktor unterliegt der Fahrtenschreiberpflicht. Ausnahmen sind im Artikel beschrieben. © Christoph Zaussinger / LK Oberösterreich
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Ein 50 km/h Traktor unterliegt der Fahrtenschreiberpflicht. Ausnahmen sind im Artikel beschrieben. © Christoph Zaussinger / LK Oberösterreich
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Grundsätze

Traktoren über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, deren Bauartgeschwindigkeit 40 km/h überschreitet, sind mit einem Fahrtenschreiber auszurüsten.

Ausnahmen in der Landwirtschaft

  • Fahrzeuge, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens benutzt oder ohne Fahrer angemietet werden.
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden und zwar in einem Umkreis von bis zu 100 km vom Standort des Unternehmens, das das Fahrzeug besitzt, anmietet oder least.
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Die alte Tachoscheibe wird zunehmend durch digitale Fahrtenschreiber abgelöst. © Christoph Wolfesberger / LK Niederösterreich
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Die alte Tachoscheibe wird zunehmend durch digitale Fahrtenschreiber abgelöst. © Christoph Wolfesberger / LK Niederösterreich
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Ist ein Fahrtenschreiber eingebaut, ist er immer zu verwenden! (Anmerkung: In diesem Fall dient der Fahrtenschreiber rein zur Kontrolle der Geschwindigkeit.)
Links zum Thema
  • Tipp: ÖKL-Broschüre "Der Traktor im Straßenverkehr"
15.06.2020
Autor:Christoph Zaussinger
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Weitere Informationen:
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