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Artikelserie Maschinenkauf: C95 Fahrerqualifikation

Beim Maschinenkauf werden unterschiedliche rechtliche Materien berührt. Im Rahmen einer Artikelserie wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Die Artikel erscheinen im Abstand von 14 Tagen.
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Der Lastkraftwagen stellt für Landwirte eine gute Alternative zu Traktor und Anhänger dar. Doch mit der Beliebtheit des Lkw?s stiegen auch die rechtlichen Anforderungen stetig an. © LK NÖ/Deimel
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Der Lastkraftwagen stellt für Landwirte eine gute Alternative zu Traktor und Anhänger dar. Doch mit der Beliebtheit des Lkw?s stiegen auch die rechtlichen Anforderungen stetig an. © LK NÖ/Deimel
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C- und C1-"Berufskraftfahrer“

Für die Lenkerberechtigung der Klassen C/C1 ist der Nachweis einer Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung nötig. Auch dann, wenn der LKW nur fallweise gelenkt wird.

Die Ersichtlichmachung erfolgt durch den Zahlencode "95“ im Führerschein.
Eine Weiterbildung ist jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen erforderlich.

Ausnahme für die Land- und Forstwirtschaft

Es besteht keine Verpflichtung für Land- und Forstwirte zum Fahrerqualifizierungsnachweis C95 für Transporte, die ausschließlich im Rahmen der land- und forstwirtschaftliche Produktion und ihrer Nebengewerbe vorgenommen werden.
Dies gilt auch für die Mitarbeiter im Betrieb.
Links zum Thema
  • ÖKL Broschüre: Der Traktor im Straßenverkehr
29.05.2020
Autor:Christoph Zaussinger
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