Artikelserie Maschinenkauf: C95 Fahrerqualifikation
Beim Maschinenkauf werden unterschiedliche rechtliche Materien berührt. Im Rahmen einer Artikelserie wird ein Überblick über die wichtigsten Bestimmungen gegeben. Die Artikel erscheinen im Abstand von 14 Tagen.
Der Lastkraftwagen stellt für Landwirte eine gute Alternative zu Traktor und Anhänger dar. Doch mit der Beliebtheit des Lkw?s stiegen auch die rechtlichen Anforderungen stetig an. © LK NÖ/Deimel |
Der Lastkraftwagen stellt für Landwirte eine gute Alternative zu Traktor und Anhänger dar. Doch mit der Beliebtheit des Lkw?s stiegen auch die rechtlichen Anforderungen stetig an. © LK NÖ/Deimel |
C- und C1-"Berufskraftfahrer“
Für die Lenkerberechtigung der Klassen C/C1 ist der Nachweis einer Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung nötig. Auch dann, wenn der LKW nur fallweise gelenkt wird.
Die Ersichtlichmachung erfolgt durch den Zahlencode "95“ im Führerschein.
Eine Weiterbildung ist jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen erforderlich.
Ausnahme für die Land- und Forstwirtschaft
Es besteht keine Verpflichtung für Land- und Forstwirte zum Fahrerqualifizierungsnachweis C95 für Transporte, die ausschließlich im Rahmen der land- und forstwirtschaftliche Produktion und ihrer Nebengewerbe vorgenommen werden.
Dies gilt auch für die Mitarbeiter im Betrieb.
29.05.2020
Autor:Christoph Zaussinger