Der Lastkraftwagen stellt für Landwirte eine gute Alternative zu Traktor und Anhänger dar. Doch mit der Beliebtheit des Lkw?s stiegen auch die rechtlichen Anforderungen stetig an. © LK NÖ/Deimel |
C- und C1-"Berufskraftfahrer“
Für die Lenkerberechtigung der Klassen C/C1 ist der Nachweis einer Berufskraftfahrer-Aus- und Weiterbildung nötig. Auch dann, wenn der LKW nur fallweise gelenkt wird.
Die Ersichtlichmachung erfolgt durch den Zahlencode "95“ im Führerschein.
Eine Weiterbildung ist jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen erforderlich.
Die Ersichtlichmachung erfolgt durch den Zahlencode "95“ im Führerschein.
Eine Weiterbildung ist jeweils längstens in 5-Jahres-Intervallen erforderlich.