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Neues ÖKL-Merkblatt für bäuerliche Milchverarbeitungsräume

Die im Merkblatt Nr. 68 angeführten Hinweise gelten für die Gestaltung von Räumen zur Verarbeitung und Kühllagerung von Milch und Milchprodukten in der bäuerlichen Direktvermarktung.
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© ÖKL - Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
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© ÖKL - Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung
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Das neue ÖKL-Merkblatt gibt wichtige Hinweise über die Rechtsvorschriften und Planungsgrundlagen der Räume für Milchverarbeitung, Kühlung, Reifung und sonstigen Räumen wie die Umkleideschleuse. Weiters sind im Merkblatt Informationen über die Haustechnik sowie die erforderlichen Einrichtungen und Geräte enthalten. Ein Raumprogramm hilft bei der Planung; außerdem zeigen drei sehr detaillierte Musterplanungen eine sinnvolle Anordnung der Räume für die Käse-/Frischkäse bzw. Schulmilchproduktion.

Schon bei der Planung ist es sinnvoll, bestimmte bauliche Hygienevorkehrungen zu berücksichtigen. Auch ist die Einbeziehung der zuständigen Behörde (Amtstierarzt, Lebensmittelaufsicht) so früh wie möglich sehr empfehlenswert.

Milch und Milchprodukte dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn eine hygienisch nachteilige Beeinflussung ausgeschlossen werden kann, daher braucht ein Verarbeitungsraum u.a. Desinfektions- und Waschmöglichkeiten, Bodenabfluss, säurebeständige und desinfizierbare Oberflächen, Fliegengitter etc. Der Zugang von der unreinen Seite muss über eine Umkleideschleuse erfolgen.

2. Auflage 2020 jetzt erhältlich

Das Merkblatt hat 16 Seiten und kann zum Preis von 7 Euro bestellt werden:
  • Tel.-Nr.:  01/5051891
  • per E-Mail an office@oekl.at
05.05.2020
Autor:Viktoria Minichberger
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