Wenn man sich jährlich intensiv mit dem Jahresabschluss auseinandersetzt und eine mögliche Fehlentwicklung erkennt, hat man in der Regel noch genügend Zeit, um gegenzusteuern. Wer also rechtzeitig die richtigen Schlüsse zieht, den schützt die Buchhaltung vor einer betrieblichen Schieflage. Kümmert man sich hingegen um die wirtschaftliche Lage des Betriebes erst dann, wenn ein Liquiditätsengpass herrscht oder Vermögen veräußert werden muss, kann es schon oft zu spät sein. Auch eine Betriebsführung nach Kontostand macht eine verlässliche betriebswirtschaftliche Beurteilung der Lage nicht möglich, da dieser saisonal sehr stark schwanken kann. Daher müssen immer eine periodenreine Beurteilung und ein Vergleich erfolgen.
Des Weiteren müssen auch unbedingt die Regeln einer ordnungsgemäßen Buchhaltung eingehalten und diese auch richtig angewendet werden, weil falsch geführte Aufzeichnungen ebenso fatal sein können. Nämlich in die eine, aber auch in die andere Richtung. Daher ist es ratsam, sich vor allem am Anfang von einem „Profi“ unterstützen zu lassen. Auch für die Ermittlung einer Kapitaldienstgrenze (wieviel an zusätzlichem Fremdkapital kann sich ein Betrieb bei einer Investition leisten?) sind saubere Aufzeichnungen eine Grundvoraussetzung.
Die Bilanz gibt daher Aufschluss darüber, ob der Betrieb an Eigenkapital (Substanz) dazugewonnen oder letztlich von der Substanz gelebt hat. Der erstellte und vorhandene Jahresabschluss ist aber erst der Anfang.
Des Weiteren müssen auch unbedingt die Regeln einer ordnungsgemäßen Buchhaltung eingehalten und diese auch richtig angewendet werden, weil falsch geführte Aufzeichnungen ebenso fatal sein können. Nämlich in die eine, aber auch in die andere Richtung. Daher ist es ratsam, sich vor allem am Anfang von einem „Profi“ unterstützen zu lassen. Auch für die Ermittlung einer Kapitaldienstgrenze (wieviel an zusätzlichem Fremdkapital kann sich ein Betrieb bei einer Investition leisten?) sind saubere Aufzeichnungen eine Grundvoraussetzung.
Die Bilanz gibt daher Aufschluss darüber, ob der Betrieb an Eigenkapital (Substanz) dazugewonnen oder letztlich von der Substanz gelebt hat. Der erstellte und vorhandene Jahresabschluss ist aber erst der Anfang.