Dies gilt für alle N-Düngemittel: N-haltige Mineraldünger, organische Handelsdünger, Gülle, Jauche, Festmist, Kompost.
Ausnahmen: Bei früh anzubauenden Kulturen (Sommerdurum, Sommergerste, Feldgemüse), Kulturen mit frühem Stickstoffbedarf (Raps, Wintergerste) und Kulturen unter Vlies oder Folie ist eine N-Gabe sogar ab 1. Februar zulässig.
Für Feldfutterflächen und Dauergrünland ist ebenfalls ab 16. Februar eine N-Düngung möglich (bis 2017 erst nach dem 28. Februar).
Ausnahmen: Bei früh anzubauenden Kulturen (Sommerdurum, Sommergerste, Feldgemüse), Kulturen mit frühem Stickstoffbedarf (Raps, Wintergerste) und Kulturen unter Vlies oder Folie ist eine N-Gabe sogar ab 1. Februar zulässig.
Für Feldfutterflächen und Dauergrünland ist ebenfalls ab 16. Februar eine N-Düngung möglich (bis 2017 erst nach dem 28. Februar).