Konsumenten schätzen vermehrt Produkte der bäuerlichen Direktvermarkter und wollen verstärkt wissen WIE und WO ihre Lebensmittel produziert werden. Für sie ist neben Saisonalität auch Regionalität ein wichtiges Kriterium beim Lebensmitteleinkauf. Dazu wählen Kunden überwiegend "Einkaufsmöglichkeiten“, bei denen der direkte Kontakt zum Produzenten möglich ist und ein persönliches Gespräch geführt werden kann.
Welchen Vertriebsweg der Produzent/Direktvermarkter wählt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Diese reichen von der "Persönlichkeit" des Erzeugers, dem Betriebsstandort bis hin zum Produkt selbst.
Der Zeitfaktor, sich neben der Herstellung auch um den direkten oder indirekten Verkauf zu kümmern, ist für den Produzenten ein ausschlaggebender Faktor in seinen Überlegungen, welchen Vertriebswegemix er wählt. Pro und Contra jedes Vertriebsweges müssen gegeneinader abgewogen werden. Klassiker bleibt trotz der Vielfalt an Vertriebswegen mit ca. 80% der Ab Hof-Verkauf.
Bevor die verschiedenen Vertriebswege/Absatzschienen erläutert werden, ist es noch wichtig zu wissen, was der Direktvermarkter, die Direktvermarkterin ohne Gewerbeberechtigung verkaufen darf und welche Ausnahmen aus der Gewerbeordnung bei Verabreichung und Ausschank relevant sind.
Welchen Vertriebsweg der Produzent/Direktvermarkter wählt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Diese reichen von der "Persönlichkeit" des Erzeugers, dem Betriebsstandort bis hin zum Produkt selbst.
Der Zeitfaktor, sich neben der Herstellung auch um den direkten oder indirekten Verkauf zu kümmern, ist für den Produzenten ein ausschlaggebender Faktor in seinen Überlegungen, welchen Vertriebswegemix er wählt. Pro und Contra jedes Vertriebsweges müssen gegeneinader abgewogen werden. Klassiker bleibt trotz der Vielfalt an Vertriebswegen mit ca. 80% der Ab Hof-Verkauf.
Bevor die verschiedenen Vertriebswege/Absatzschienen erläutert werden, ist es noch wichtig zu wissen, was der Direktvermarkter, die Direktvermarkterin ohne Gewerbeberechtigung verkaufen darf und welche Ausnahmen aus der Gewerbeordnung bei Verabreichung und Ausschank relevant sind.