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Wie sicher ist eine Grundgrenze

Die „Urmappe“ ist die erste planliche Darstellung von Grundstücken, welche mit einfachen Methoden, wie Aufstellung eines Messtisches in der Landschaft und Messung von Entfernungen und Winkeln erfolgte.
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© Josef Peterseil/LK Oberösterreich
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© Josef Peterseil/LK Oberösterreich
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Der Zweck für diese planliche Darstellung war aber nicht eine Darstellung von verbindlichen Grundgrenzen, sondern die Ermittlung einer Fläche für die Steuerbemessung. Der Grundsteuerkataster ab dem Jahr 1883 war bereits eine bessere Darstellung, ein verbindlicher Grenzverlauf ist aber aus dieser auch nicht erkennbar. Das Vermessungsgesetz aus dem Jahr 1969 war ein großer Schritt für die Qualität des Katasters. Mit Einführung des Grenzkatasters konnte ein verbindlicher Nachweis der Grenzen von Grundstücken gebildet werden, der Grenzverlauf mit fix vermessenen Punkten ist rechtlich verbindlich. Eine Ersitzung von Grundstücken oder Grundstücksteilen ist im Grenzkataster nicht möglich. Jene Flächen die bereits im Grenzkataster eingetragen sind, sind im Grundbuchsauszug mit einem "G" gekennzeichnet. In der Mappe ist die Grundstücksnummer mit drei Unterstrichen dargestellt. Ein genauer Grenzverlauf ist nur bei Grundstücken nachvollziehbar, welche bereits im Grenzkataster eingetragen sind.
17.05.2022
Autor:Rechtsabteilung, LK OÖ
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