Ablauf
Ausfertigung der Sterbeurkunde an das zuständige Bezirksgericht, das wiederum den zuständigen Notar mit der Abwicklung beauftragt. Nach circa zwei bis drei Wochen verschickt der Notar eine Einladung zur Todesfallsaufnahme, bei der anhand eines Fragenkatalogs die persönlichen und finanziellen Verhältnisse des Verstorbenen festgehalten und geklärt werden. Vom Notar wird auch beim Zentralen Testamentsregister erhoben, ob letztwillige Anordnungen des Verstorbenen registriert sind. Ist überhaupt kein Nachlassvermögen vorhanden, ist das Verlassenschaftsverfahren mit der Todesfallsaufnahme beendet. Übersteigt das Nachlassvermögen den Wert der Verbindlichkeiten insbesondere der Begräbniskosten nicht, wird das Verlassenschaftsverfahren durch einen Gerichtsbeschluss beendet. Im Regelfall wird der Person, die das Begräbnis bezahlt hat, der vorhandene Nachlass an Zahlungs statt überlassen; das heißt, er wird ermächtigt über den vorhandenen Nachlass zu verfügen, unabhängig davon, ob er auch Erbe ist. Übersteigt das Nachlassvermögen die Passiva, wird das Verlassenschaftsverfahren weiter durchgeführt. In weiterer Folge werden die gesetzlichen und/oder testamentarischen Erben eingeladen und aufgefordert, eine Erbantrittserklärung abzugeben.