preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Recht & Steuer
  • / Allgemeine Rechtsfragen
  • Recht & Steuer
  • Allgemeine Rechtsfragen
  • Grundeigentum
  • Rechtsfragen zur Betriebsführung
  • Hofübergabe
  • Landwirtschaft und Gewerbe
  • Pachten und Verpachten
  • Steuer
  • Soziales und Arbeit
  • Einheitswert & Hauptfeststellung
  • Beratung

Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Nur weil in der heutigen Zeit Fotos, Texte, Videos, Musikdateien etc. frei im Internet und auf sonstigen Medienplattformen ganz leicht erhältlich sind, heißt das noch nicht, dass diese Dateien niemandem gehörten und einfach von jedem verwendet werden dürfen.
Sobald selbst gemachte Fotos (z.B. Urlaubsfotos, Landschaftsbilder, Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse usw…) auf eine Internetseite gestellt werden, sind diese ohne weiteres Zutun des "Fotografen“ urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit seiner Zustimmung verwendet oder weitergegeben werden.

Es bedarf also entgegen der landläufigen Meinung keines "Copyright“ Vermerks oder einer speziellen Registrierung. Es müssen auch keine hochdotierten künstlerischen Werke sein, es fallen Alltagsfotos genau so unter diesen Schutz wie auch einfache Handybilder.

Falls Personen abgebildet sind, braucht es vor Veröffentlichung aber deren Einverständnis (Schutz am eigenen Bild). Einzig die Kopie zu einem reinen Privatzweck (zur Ansicht für die Familie) kann ohne Einwilligung des Fotografen gestattet sein. Willigt der Fotograf in eine Weiterverwendung ein, ist das Bild mit einem entsprechenden Copyright-Vermerkt mit Hinweis auf den Urheber aufzunehmen.

Gravierende Folgen

[1424851421519196_5.jpg]
größer
© Mag. Lisa Maria Perner
Fenster schließen
© Mag. Lisa Maria Perner
[1424851421519196_1.jpg]
Fenster schließen
Wird ein Foto ohne Zustimmung des Rechteinhabers ins Internet gestellt, kopiert oder verlinkt, kann das teuer werden und weitreichende Folgen haben. So entsteht zum Beispiel ein Anspruch auf angemessenes Entgelt für die Verwendung und ein Schadenersatz- und Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer kann geltend gemacht werden. Dies geschieht mit Hilfe einer sogenannten Abmahnung, in welcher der Verletzer aufgefordert wird innerhalb einer bestimmten Frist die Rechtsverletzung zu unterbinden (z.B. das Foto wieder zu löschen), eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und Schadenersatz zu zahlen. Wird zur Durchsetzung dieser Ansprüche ein Rechtsanwalt beigezogen, so sind im Regelfall auch die Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.
Ein solches Abmahnschreiben sollte keinesfalls ignoriert werden, da im schlimmsten Fall ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Es empfiehlt sich aber, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen um die weitere Vorgehensweise zu besprechen, da die gestellten Schadenersatzforderungen oft sehr hoch bemessen sind und hier durchaus Handlungsspielraum besteht.
25.02.2022
Autor:Rechtsabteilung LK Oberösterreich
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2 3
  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

  • Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Prüfen Sie Ihr Testament

1 2 3