Sobald selbst gemachte Fotos (z.B. Urlaubsfotos, Landschaftsbilder, Tiere, landwirtschaftliche Erzeugnisse usw…) auf eine Internetseite gestellt werden, sind diese ohne weiteres Zutun des "Fotografen“ urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit seiner Zustimmung verwendet oder weitergegeben werden.
Es bedarf also entgegen der landläufigen Meinung keines "Copyright“ Vermerks oder einer speziellen Registrierung. Es müssen auch keine hochdotierten künstlerischen Werke sein, es fallen Alltagsfotos genau so unter diesen Schutz wie auch einfache Handybilder.
Falls Personen abgebildet sind, braucht es vor Veröffentlichung aber deren Einverständnis (Schutz am eigenen Bild). Einzig die Kopie zu einem reinen Privatzweck (zur Ansicht für die Familie) kann ohne Einwilligung des Fotografen gestattet sein. Willigt der Fotograf in eine Weiterverwendung ein, ist das Bild mit einem entsprechenden Copyright-Vermerkt mit Hinweis auf den Urheber aufzunehmen.
Es bedarf also entgegen der landläufigen Meinung keines "Copyright“ Vermerks oder einer speziellen Registrierung. Es müssen auch keine hochdotierten künstlerischen Werke sein, es fallen Alltagsfotos genau so unter diesen Schutz wie auch einfache Handybilder.
Falls Personen abgebildet sind, braucht es vor Veröffentlichung aber deren Einverständnis (Schutz am eigenen Bild). Einzig die Kopie zu einem reinen Privatzweck (zur Ansicht für die Familie) kann ohne Einwilligung des Fotografen gestattet sein. Willigt der Fotograf in eine Weiterverwendung ein, ist das Bild mit einem entsprechenden Copyright-Vermerkt mit Hinweis auf den Urheber aufzunehmen.