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Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

Hundekot auf Feldern, Wiesen oder Grünflächen ist keinesfalls als Düngung zu sehen, sondern als punktuelle Verunreinigung.
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© Dora Zett/Stock.adobe.com
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Die landwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen nehmen den festen Hundekot auf, der sich so im Futter verteilt. Auf diese Weise können gefährliche Parasiten auf die Nutztiere übertragen werden.

Ein Hundehalter ist immer für das Verhalten seines Hundes verantwortlich. Er hat seinen Hund so zu beaufsichtigen, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden. Er darf an öffentlichen Orten oder fremden Grundstücken nicht unbeaufsichtigt herumlaufen.

Für landwirtschaftliche Flächen gibt es im Gegensatz zum Wald kein freies Betretungsrecht. Wenn der Grundeigentümer sich dagegen ausspricht, so dürfen diese Flächen auch nicht von Hunden betreten werden. Der Grundeigentümer hat die Möglichkeit, sich mittels Besitzstörungsklage zu wehren.

Die heimischen Betriebe sind bestrebt, beste Lebensmittel zu erzeugen. Dies ist sicherlich auch im Interesse der Hundebesitzer. In diesem Sinne sollte bei jedem Spaziergang daran gedacht und der Hundekot auch auf freiem Feld eingesammelt werden.
07.04.2022
Autor:Rechtsabteilung LK Oberösterreich
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