Rücktritt vom Vertrag
Der Landwirt kann aber auch den Rücktritt vom Vertrag erklären. Er muss dem Landmaschinenhändler jedoch eine angemessene Nachfrist setzen: "Ich trete vom Vertrag zurück, wenn Sie nicht binnen 14 Tagen den Traktor liefern."
Läuft die Nachfrist ab, ohne dass der Traktor geliefert wurde, wird die Rücktrittserklärung wirksam. Der Landwirt ist dann nicht mehr an den Vertrag gebunden und kann den Traktor bei einem anderen Händler erwerben.
Ist der Landwirt vom Vertrag berechtigterweise zurückgetreten, so kann er den gesamten Schaden, der durch die schuldhafte Nichterfüllung des Vertrages durch den Landmaschinenhändler entstanden ist, begehren. Auch hier gilt die Haftung des Händlers für ein Verschulden des Produzenten und die oben beschriebene Beweislastumkehr.