Eine beachtliche Patientenverfügung, die etwas allgemeiner gehalten ist, ist eine Orientierungshilfe für Ärzte und Pflegepersonal. Eine verbindliche Patientenverfügung ist sehr konkret und eignet sich in der Regel nur für Personen mit einer Grunderkrankung, da die abgelehnten Maßnahmen sehr konkret beschrieben werden müssen.
Der Patient kann sich bei der Errichtung einer Patientenverfügung nicht vertreten lassen, das heißt es kann nur er selbst - nicht jedoch z.B. ein Sachwalter - die Patientenverfügung errichten. Solange der Patient jedoch einsichts- und urteilsfähig ist, ist die Verfügung unbeachtlich und es entscheidet der Patient selbst.
Der Patient kann sich bei der Errichtung einer Patientenverfügung nicht vertreten lassen, das heißt es kann nur er selbst - nicht jedoch z.B. ein Sachwalter - die Patientenverfügung errichten. Solange der Patient jedoch einsichts- und urteilsfähig ist, ist die Verfügung unbeachtlich und es entscheidet der Patient selbst.