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Wenn der Käufer nicht bezahlt

Was bei einem mündlich vereinbarten Geschäft zu tun ist, wenn der Käufer den ausständigen Kaufbetrag nicht bezahlt.
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Ich habe einem Bekannten vor einem Monat Stroh verkauft und mündlich eine Zahlung für den nächsten Tag vereinbart. Bis jetzt habe ich noch kein Geld erhalten und er ist nicht mehr erreichbar. Habe ich noch eine Chance, zu meinem Geld zu kommen?

Es gibt nichts Schriftliches? Ja, auch mündlich abgeschlossene Verträge haben Gültigkeit und sind einzuhalten, einzig die Beweisbarkeit ist bei mündlichen Geschäften oft schwierig. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Rechnung sofort fällig und kann umgehend – auch ohne Mahnung – eingeklagt werden. Dennoch ist es zu empfehlen, den Schuldner zuerst schriftlich zu mahnen. Sie können die Angelegenheit aber auch gleich an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro weitergeben. Die Kosten muss, bei erfolgreicher Geldeintreibung, der Schuldner mit übernehmen.

Bei Beträgen bis 5.000 Euro kann auch eine Mahnklage bei Gericht eingebracht werden. Der Schuldner erhält dann vom Gericht einen Zahlungsbefehl mit der Aufforderung, die Summe binnen 14 Tagen zu bezahlen oder binnen vier Wochen Einspruch zu erheben und somit eine Verhandlung einzuleiten. Lässt er die Fristen ungenutzt verstreichen, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig.
17.05.2022
Autor:Rechtsabteilung LK OÖ
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