Neben den strafrechtlichen Konsequenzen ist auch im Mediengesetz ein Schadenersatz für Opfer solcher Delikte vorgesehen. Diese Bestimmungen gelten auch für öffentliche Websites.
Die strafbaren Handlungen, die durch Veröffentlichung auf Websites oder in Foren begangen werden, werden Medieninhaltsdelikte genannt und richten sich fast immer gegen die Ehre einer Person. Handlungen gegen die Ehre einer Person, sind so genannte Privatanklagedelikte und nur auf Verlangen des Opfers zu verfolgen.
Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?
Fast jeder hat einen Internetzugang und ist Mitglied in unterschiedlichen sozialen Netzwerken. Was nicht jeder zu wissen scheint ist, dass Beiträge in sozialen Netzwerken, Foren oder Chat-Rooms verschiedene strafrechtliche Tatbestände - wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung - verwirklichen können.
Wichtig im Fall einer Anklage ist es, Beweise zu haben, deshalb sollten beleidigende Meldungen jedenfalls gespeichert und umgehend an den Betreiber gemeldet werden. Auch wenn die Täter im Internet oft anonym auftreten, so kann im Rahmen eingeleiteter polizeilicher Untersuchungen ihre Identität ganz leicht festgestellt und sie zur Verantwortung gezogen werden, was sehr teuer werden kann.