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Neben den strafrechtlichen Konsequenzen ist auch im Mediengesetz ein Schadenersatz für Opfer solcher Delikte vorgesehen. Diese Bestimmungen gelten auch für öffentliche Websites.
Die strafbaren Handlungen, die durch Veröffentlichung auf Websites oder in Foren begangen werden, werden Medieninhaltsdelikte genannt und richten sich fast immer gegen die Ehre einer Person. Handlungen gegen die Ehre einer Person, sind so genannte Privatanklagedelikte und nur auf Verlangen des Opfers zu verfolgen.