Die Herstellung von Alkohol im landwirtschaftlichen Betrieb kann entweder im Abfindungswege, mit Sonderbestimmungen für den Hausbrand oder in Verschlussbrennereien erfolgen, wobei die "Verschlussbrennerei mit eingeschränkter Anlagensicherung" ein Mischtyp zwischen Abfindungs- und Verschlussbrennerei ist.
Alkoholherstellung im landwirtschaftlichen Betrieb
Kann im Abfindungswege oder in Verschlussbrennereien erfolgen.
In der Broschüre "Rechtliches zur Direktvermarktung – Die Herstellung von Alkohol im landwirtschaftlichen Betrieb“ werden anschaulich folgende Themen dargestellt:
Broschüre - Alkoholherstellung im lw. Betrieb © LK Ö und LFI Ö |
- Alkohol & Steuer (Alkoholsteuergesetz, Überwachungsbuch, Steuersätze und Meldepflicht)
- Die abfindungsweise Herstellung von Alkohol
- Alkoholbildende Stoffe
- Ausbeutesätze inkl. Ausbeutesätze bei Most und Getreide
- Brenngeräte und deren Zulassung
- Abfindungsanmeldung mit Schwerpunkt der elektronischen Abfindungsanmeldung
- Selbstberechnung und Fälligkeit der Alkoholsteuer
- Jährliche Erzeugermengen
- Brenndauer und Brennfristen mit Übersicht der Konstanten
- Hausbrand - Besonderheiten und Berechnung
- Das 300 Liter (I A) Brennrecht und seine Besonderheiten
Für
Fragen zur Thematik Alkoholherstellung im landwirtschaftlichen Betrieb stehen hnen die Experten und Expertinnen der Landwirtschaftskammern gerne zur
Verfügung!