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Bei der Ausübung der Direktvermarktung muss der bäuerliche Betrieb eine Reihe von gesetzlichen Rahmenbedingungen kennen, um Produktion und Vermarktung im rechtskonformen Rahmen durchzuführen. Dabei ist es z.B. wichtig zu wissen, was im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft möglich ist und wo die Gewerbeordnung Anwendung findet.
Der Direktvermarkter, der nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert ist, hat z.B. die Nebentätigkeit (Be- und Verarbeitung, Mostbuschenschank,..) zu melden, Aufzeichnungen zu führen, den Jahresumsatz zu melden und daraus wird seitens der Versicherung der Beitrag für die Nebentätigkeiten berechnet und vorgeschrieben.
Steuerlich hat auch der pauschalierte Landwirt im Rahmen der Direktvermarktung einiges zu beachten. Kenntnis über Gewinnermittlungsarten und deren Aufzeichnungserfordernisse, die formal richtige Rechnungslegung sowie die Steuersätze sind für die Ausübung der Direktvermarktung besonders wichtig.
Die seit 2016 geltenden Pflichten für die Erfassung von Bareinnahmen und die damit erforderliche Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind für Direktvermarkter von besonderer Bedeutung und gerade im Rahmen der Direktvermarktung wird die Barzahlung sehr oft bevorzugt. Welche Auszeichnungserfordernisse, Umsatzgrenzen und deren Ausnamebestimmungen hier anzuwenden sind, werden ebenfalls in der Broschüre erläutert.
Der Direktvermarkter, der nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert ist, hat z.B. die Nebentätigkeit (Be- und Verarbeitung, Mostbuschenschank,..) zu melden, Aufzeichnungen zu führen, den Jahresumsatz zu melden und daraus wird seitens der Versicherung der Beitrag für die Nebentätigkeiten berechnet und vorgeschrieben.
Steuerlich hat auch der pauschalierte Landwirt im Rahmen der Direktvermarktung einiges zu beachten. Kenntnis über Gewinnermittlungsarten und deren Aufzeichnungserfordernisse, die formal richtige Rechnungslegung sowie die Steuersätze sind für die Ausübung der Direktvermarktung besonders wichtig.
Die seit 2016 geltenden Pflichten für die Erfassung von Bareinnahmen und die damit erforderliche Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sind für Direktvermarkter von besonderer Bedeutung und gerade im Rahmen der Direktvermarktung wird die Barzahlung sehr oft bevorzugt. Welche Auszeichnungserfordernisse, Umsatzgrenzen und deren Ausnamebestimmungen hier anzuwenden sind, werden ebenfalls in der Broschüre erläutert.