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Die Beitragsgrundlage in der Pensionsversicherung beträgt in diesem Fall 2.163,78 Euro monatlich. Die Beitragsleistung wird zur Gänze aus Bundesmitteln übernommen und ist zeitlich unbegrenzt. Voraussetzung für die Selbstversicherung für die Pflege eines nahen Angehörigen ist, dass die Arbeitskraft durch die Pflege erheblich beansprucht wird. Daher kann die Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen auch neben einer aufrechten Betriebsführung eines landwirtschaftlichen Betriebes oder neben einer Berufstätigkeit beantragt werden. Eine berufliche Tätigkeit (auch landwirtschaftliche Betriebsführung) darf im Ausmaß von maximal 30 Wochenarbeitsstunden bestehen.