preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Pflanzen
  • / Weinbau
  • / Pflanzenschutz
Zurück zur Übersicht
  • Pflanzen
  • Gemüse- und Zierpflanzenbau
  • Weinbau
    • Weinbau aktuell
    • Rechtliches und Förderungen
    • Pflanzenschutz
    • Pflegemaßnahmen
    • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
    • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
    • Sonstige Schädigungen
    • Entwicklungsstadien der Rebe
    • Informationen
  • Obstbau
  • Biodiversität
  • Boden-, Wasserschutz & Düngung
  • NAPV und Ammoniakreduktion
  • Pflanzenschutz
  • Ackerkulturen
  • Grünland & Futterbau
  • Anbau- und Kulturanleitungen
  • Videos Pflanzenbau
  • Beratung

Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und wiederkehrende Pflanzenschutzgeräteüberprüfung

[164010040604835_7.jpg]
© DI Christian Emsenhuber/LK Niederösterreich
Fenster schließen
© DI Christian Emsenhuber/LK Niederösterreich
[164010040604835_1.jpg]
Fenster schließen

Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

  • Es dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit österreichischer Reg.-Nr. gekauft, gelagert und angewendet werden.
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nur in ihren Originalpackungen aufbewahrt werden
  • Sie sind für Kinder und Haustiere unzugänglich und getrennt von anderen Stoffen in einem abschließbaren Kasten oder Raum zu lagern
  • Packungen sind verschlossen, trocken und frostsicher aufzubewahren
  • Produkte sind vorteilhaft nach ihrer Anwendung zu sortieren. Flüssige Mittel sind unten einzuordnen.
  • Beachten Sie die individuellen Bestimmungen ihres Bundeslandes.

Wiederkehrende Pflanzenschutzgeräteüberprüfung

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß EU-Richtlinie 2009/128/EG und entsprechend den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer, bei in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten bereits bis zum 26. November 2016 mindestens eine Kontrolle durchzuführen war. D.h., dass ab 27. Novermber 2016 nur noch Pflanzenschutzgeräte verwendet werden dürfen, die über eine gültige Prüfplakette verfügen. Das Prüfintervall beträgt fünf Jahre bis 2019 und drei Jahre ab 2020. Ausgenommen sind handgehaltene sowie schulter- und rückentragbare Pflanzenschutzgeräte (Sprühflaschen, Druckspeicherspritzen, Streichgeräte oder Spritzgeräte mit Rotationszerstäuber, handbetätigte Rückenspritzgeräte oder motorbetriebene Rückenspritz- oder - sprühgeräte).
18.03.2025
Autor:Österreichischer Weinbauverband
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
  • Pflanzenschutzmittel und Schutz des Anwenders

  • Applikationsabstände, Spritzzeitpunkt und Abstandsauflagen

  • Hektaraufwand, Dosis je ha Laubwandfläche

  • Antiresistenzstrategie

  • Auflagen bei der Anwendung, Aufbrauchfrist

  • Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und wiederkehrende Pflanzenschutzgeräteüberprüfung

  • Fachgerechte Einstellung von Gebläsespritzen