Persönliche Eignung des Anwenders (Sachkundeausweis)
Die gesetzlichen Bestimmungen über die Sachkunde (fachliche Befähigung) sind in den jeweiligen Landesgesetzen der Bundesländer bzw. in darauf beruhenden Verordnungen unterschiedlich geregelt. Hier einige Details.
Grundsätzlich gelten berufliche Verwender von Pflanzenschutzmittel als sachkundig, wenn sie über eine Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG verfügen.
Als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten gilt jedenfalls einer der angeführten Sachkundenachweise, der durch ein positives Zeugnis bzw. eine Teilnahmebestätigung zu bescheinigen ist.
18.03.2025
Autor:Österreichischer Weinbauverband