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Pflanzenschutz und Düngung

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel sind dazu bestimmt, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen zu schützen. Sie können allerdings auch Risiken und Gefahren für Menschen, Tiere und Umwelt in sich bergen, insbesondere wenn sie ungeprüft und ohne amtliche Zulassung in Verkehr gebracht oder unsachgemäß angewendet werden. Aus diesem Grund ist für Pflanzenschutzmittel ein Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Die Anforderungen für die Zulassung zum Inverkehrbringen für Pflanzenschutzmittel sind im Artikel 29 der EU-Verordnung 1107/2009 angeführt. Die Zulassung wird vom Bundesamt für Ernährungssicherheit per Bescheid ausgesprochen. Grundlage der Zulassung bilden Bewertungsberichte und Gutachten der Expertinnen und Experten der AGES aus den Bereichen Toxikologie, Rückstandsverhalten, Umweltverhalten und Ökotoxikologie, Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit sowie physikalisch-chemische Eigenschaften.

Im Pflanzenschutzmittelregister sind alle durch das Bundesamt für Ernährungssicherheit geprüften und zugelassenen Pflanzenschutzmittel unter einer fortlaufenden Nummer eingetragen.
ages.at

Warndienst

Der Warndienst ist eine Einrichtung, die unsere landwirtschaftlichen Produzenten über das Auftreten von Schaderregern vor- und rechtzeitig informiert. Dies geschieht in der Regel auf Basis von nationalen beziehungsweise regionalen Monitorings (Beobachtungen vor Ort) und Prognosesystemen. Die aus eigenen Beobachtungen sowie aus Prognosemodellen resultierenden Daten werden ausgewertet und in Form von Warnmeldungen an die Praxis weitergeleitet.

Den Warndienst für Österreich finden Sie unter folgendem Link:
warndienst.lko.at

Höchstwerte, MRL's

Im Zuge des Zulassungsverfahrens werden auf Basis der Risikobewertung Rückstandshöchstmengen festgesetzt.

Näheres dazu finden Sie unter folgenden Links:
www.ages.at/themen/rueckstaende-kontaminanten/pflanzenschutzmittel-rueckstaende/hoechstwert-mrl
ec.europa.eu/food/plant

Richtlinien für die Sachgerechte Düngung im Garten- und Feldgemüsebau

Ursprünglich waren die Richtlinien für die sachgerechte Düngung im Garten- und Feldgemüsebau nur als „Beiblatt“ für die Richtlinien im Ackerbau formuliert. Die Vielfalt der Kulturen und die teilweise sehr hohen Nährstoffentzüge ließen es sinnvoll erscheinen, eine unabhängige Richtlinie zu erstellen.

Im Vergleich zum Ackerbau wurde der Nmin – Untersuchung ein besonderer Stellenwert beigemessen und die Stickstoffdüngung am Kultur begleitenden Stickstoff – Sollwert System (KNS) ausgerichtet.

Die Düngung mit den übrigen Hauptnährstoffen basiert auf einem Netto – Konzept, i.e. es werden nur die tatsächlich vom Feld abgefahrenen Nährstoffmengen für die Düngung berücksichtigt. In der neuen, 3. Auflage der Richtlinien wurde das N – Düngekonzept weiter differenziert, zusätzlich wurden auch Hinweise für die Fertigation integriert.

Näheres dazu unter folgendem Link:
www.bmnt.gv.at

Amtlicher PS-Dienst

Ziel des Pflanzenschutzdienstes ist es, die Ein- und Verschleppung von gefährlichen Schadorganismen zu verhindern sowie dafür Sorge zu tragen, dass nur gesundes Pflanzenmaterial in Verkehr gebracht wird.
www.pflanzenschutzdienst.at
07.03.2017
Autor:Ing. Andreas Felber
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