Die Väter müssen in dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit für mindestens 28 maximal 31 Tage aufgeben und im Anschluss daran gleich wieder aufnehmen. Sie erhalten 22,60 Euro täglich, somit rund 700 Euro. Die Väter sind in dieser Zeit kranken- und pensionsversichert. Für Selbständige und Bauern kommt der Familienzeitbonus wohl kaum zur Anwendung, da es schwer möglich ist, den landwirtschaftlichen Betrieb für ein Monat stillzulegen und nach einem Monat wieder aufzunehmen. Denkbar wäre es jedoch für hauptberuflich beschäftigte Angehörige (hauptberuflich beschäftigter Ehepartner oder Sohn) die ein Kind bekommen. Sie sind in dieser Zeit bei der SVB mit dem Hinweis auf den Familienzeitbonus abzumelden und danach wieder anzumelden. Der Papamonat wird auf einen späteren Kinderbetreuungsgeldbezug angerechnet.
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