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Rechtstipp: Partnerschaftsbonus bei Kinderbetreuung

Der Partnerschaftsbonus soll einen Anreiz für eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung bieten.
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Eltern, welche sich die Zeit des Kinderbetreuungsgeldbezuges in etwa gleichwertig aufteilen, werden mit einer zusätzlichen Geldleistung von 1.000 Euro belohnt. Ein Bezug zu annähernd gleichen Teilen liegt vor bei einem Verhältnis von 50:50 bis 60:40. Jeder Elternteil muss mindestens für 124 Tage (ca. vier Monate) Kinderbetreuungsgeld beziehen. Der Antrag auf den Partnerschaftsbonus kann von jedem Elternteil gesondert, entweder gleich bei der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld oder auch später, bis längstens 124 Tage (ca. vier Monate) nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes gestellt werden. Der Partnerschaftsbonus kann bei Aufteilung der Kinderbetreuung sowohl bei dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld als auch beim pauschalen Kinderbetreuungsgeld über das Kinderbetreuungsgeldkonto zum Tragen kommen.
02.12.2025
Autor:Mag. Manuela Lang, LK OÖ
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