In der Pensionsversicherung besteht Versicherungsschutz für die ersten vier Jahre ab Geburt des Kindes. Das bedeutet, der Staat zahlt auf das Pensionskonto auf Basis einer Beitragsgrundlage von derzeit 2.300,10 Euro pro Monat ein. Werden die Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren, endet die Kindererziehungszeit für das ältere Kind mit der Geburt des jüngeren Kindes.
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