preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Recht & Steuer
  • / Soziales und Arbeit
  • Recht & Steuer
  • Allgemeine Rechtsfragen
  • Grundeigentum
  • Rechtsfragen zur Betriebsführung
  • Hofübergabe
  • Landwirtschaft und Gewerbe
  • Pachten und Verpachten
  • Steuer
  • Soziales und Arbeit
  • Einheitswert & Hauptfeststellung
  • Beratung

Rechtstipp: Bin ich versichert, wenn ich bei den Kindern zuhause bin?

Die Krankenversicherung endet mit Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges. Das bedeutet, dass im Anschluss an den Kinderbetreuungsgeldbezug entweder eine eigene Krankenversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehen muss oder eine Mitversicherung in der Krankenversicherung beim Partner (beitragsfrei) beantragt werden soll. Ansonsten besteht keine Krankenversicherung.
[1765276986209738_5.jpg]
größer
Fenster schließen
[1765276986209738_1.jpg]
Fenster schließen
In der Pensionsversicherung besteht Versicherungsschutz für die ersten vier Jahre ab Geburt des Kindes. Das bedeutet, der Staat zahlt auf das Pensionskonto auf Basis einer Beitragsgrundlage von derzeit  2.300,10 Euro pro Monat ein. Werden die Kinder in einem kürzeren Abstand als vier Jahre geboren, endet die Kindererziehungszeit für das ältere Kind mit der Geburt des jüngeren Kindes.
02.12.2025
Autor:Mag. Manuela Lang, LK OÖ
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2
  • 100 Euro für die Ihre Gesundheit: Gesundheitshunderter

  • Rechtstipp: Bin ich versichert, wenn ich bei den Kindern zuhause bin?

  • Rechtstipp: Können auch dem Vater Kindererziehungsmonate für die Pension angerechnet werden?

  • Rechtstipp: Mein Mann ist Landwirt - wie hoch ist das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bei ihm?

  • Rechtstipp: Partnerschaftsbonus bei Kinderbetreuung

  • Rechtstipp: Pensionsversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes beantragen

  • Rechtstipp: Unzufrieden mit der Pflegegeldeinstufung durch die Versicherung

  • Ein Plus für die Sicherheit

  • Geänderte Spielregeln beim Arbeitslosengeldanspruch von Nebenerwerbslandwirt:innen ab 2026

  • Absicherung von pflegenden Angehörigen in der Pensionsversicherung

  • Meldung der Einnahmen für land– und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten bis spätestens 30. April 2025 bei der SVS erforderlich

  • Höhere Ausgleichszulage für Pensionist:innen mit Unfallrente

  • Einstellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern: Die wichtigsten Regelungen im Überblick

  • Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft

  • Video: Einstellen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – die wichtigsten Regelungen

1 2