Beantragt die Kindesmutter das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld, so ist auch der Kindesvater daran gebunden. Bei Vätern beträgt das Kinderbetreuungsgeld 80% des fiktiv zu berechnenden Wochengeldes. Beantragt der Kindesvater, der Landwirt ist, die einkommensabhängige Variante, so beträgt das Kinderbetreuungsgeld rund 54 Euro täglich (80% des täglichen Wochengeldanspruches in Höhe von 67,19 Euro). Zu beachten ist, dass die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld 7.800 Euro jährlich beträgt. Für die Berechnung der Zuverdienstgrenze ist das steuerliche Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft zuzüglich einem Erhöhungsbetrag von 30% maßgeblich.
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